mark-my-wordsDie Redaktion des BeteiligungsReport galt bisher nicht unbedingt als sehr kritisch. Wer den Herausgeber und Sachverständigen Edmund Pelikan bei seinen Prospektprüfungsseminaren oder bei seinen Vorträgen erlebte, weiß, dass er Tacheles reden kann. Inzwischen ist die Erkenntnis in der Redaktion gereift, dass man einen Markt wie die Sachwertbranche durchaus positiv begleiten kann, auch wenn man diesen öffentlich hinterfragt.

Fragen an Aquila Capital zu dem Bestandsfonds (Platzierung 2012/2013)

HydropowerInvest III und IV

• Welche Folgen hat die derzeitige Schieflage der oben genannten Fonds für die Anleger?

Aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit in der Türkei im Jahr 2014 konnte die Wasserkraftgesellschaft die im Dezember 2014 anstehende Tilgungszahlung nicht aus den eingenommenen Erträgen zahlen. Um die Verpflichtung gegenüber den Banken einzuhalten, hat die Geschäftsführung der Wasserkraftgesellschaft in Abstimmung mit der Fondsgeschäftsführung eine Zwischenfinanzierung aufgenommen. Es ist das Ziel der Fondsgeschäftsführung mit den finanzierenden Banken eine Umfinanzierung zu verhandeln oder im Bedarfsfall eine neue Finanzierung mit einem alternativen Kreditinstitut einzugehen. Im Anschluss soll die aufgenommene Zwischenfinanzierung wieder zurückgeführt werden. Selbstverständlich wurden die Investoren über die Sachlage, die geplante Vorgehensweise und den aktuellen Stand zu verschiedenen Zeitpunkten informiert. Darüber hinaus stand die Fondsgeschäftsführung den Anlegern auch im Rahmen einer Webkonferenz für Fragen zur Verfügung. Mögliche Folgen für die Anleger ergeben sich somit aus nicht erzielten Gewinnen aus dem operativen Betrieb der Wasserkraftgesellschaft im Jahr 2014 und den dadurch bedingten Kosten für die Zwischenfinanzierung. Eine exakte und belastbare Einschätzung der Folgen für die Anleger kann erst erfolgen, wenn eine Einigung hinsichtlich einer Umfinanzierung erreicht wurde und entsprechende Term Sheets vorliegen. Auf Grundlage dieser Term Sheets wird die Fondsgeschäftsführung eine aktualisierte Prognoserechnung erstellen. Die Anleger werden  anschließend unmittelbar über das Ergebnis informiert.

• Wann darf der Anleger des Fonds erste prospektgemäße Ausschüttungen erwarten?

Die witterungsbedingt geringeren Einnahmen führten dazu, dass keine Rückflüsse auf Ebene der Fondsgesellschaft erfolgt sind. Auszahlungen an die Anleger konnten insofern nicht getätigt werden.
Die Fondsgeschäftsführung erwartet bei entsprechender Stromproduktion erstmals im Jahr 2016 Auszahlungen an die Anleger. Voraussetzung hierfür ist, dass im Jahr 2015 entsprechende Gewinne auf Ebene der Wasserkraftgesellschaft erwirtschaftet und diese nach der Gewinnfeststellung im Jahr 2016 anteilig an die Fondsgesellschaft ausgezahlt werden.

• Wer bezahlt die in den Medien berichteten „Maßnahmen zur Betriebsoptimierung“?

Leider können wir nicht nachvollziehen auf welche Medien Sie sich beziehen, gern gehen wir auf die im Rahmen unseres Reportings berichteten Maßnahmen ein. Hinsichtlich der im Rahmen unseres Reportings berichteten Maßnahmen müssen drei verschiedene Kategorien unterschieden werden: Zur ersten Kategorie gehören Maßnahmen, die der Behebung von Errichtungs- und Anwendungsfehlern dienen. Diese werden dem Verkäufer/Errichter des Wasserkraftwerks in Rechnung gestellt. Stellungnahme 2015 Abdruck honorarfrei gestattet. Wir freuen uns über ein Belegexemplar. Zur zweiten Kategorie gehören Maßnahmen, die bereits im Rahmen der Ankaufsphase zur Optimierung des Wasserkraftwerks eingeplant wurden. Diese Maßnahmen wurden entsprechend in der Kalkulation des Verkaufsprospekts berücksichtigt. Durch die operationelle Umsetzung der geplanten Maßnahmen entstehen daher auf Fondsebene keine zusätzlichen Kosten.
Zur dritten Kategorie gehören Optimierungsarbeiten, deren Notwendigkeit sich erst im laufenden Betrieb gezeigt hat. Die Fondsgeschäftsführung führt vor Durchführung eine Kosten-Nutzen-Analyse durch. Nur bei einem positiven Ergebnis wird die Maßnahme umgesetzt.

• Konnten die Konzeptionäre eine derartige Abhängigkeit durch Frost nicht erkennen und einpreisen? War damit der Kaufpreis der Wasserkraftwerke nicht zu hoch?

Wir können keine unmittelbare Abhängigkeit von Frost erkennen. Die Ursache für die Unterschreitung der prognostizierten Stromproduktion resultiert vielmehr aus der Kombination von Frost mit einer
außergewöhnlich geringen Niederschlagsmenge. Für die Kalkulation der Erträge der Kraftwerke im Fonds wurde auf drei unabhängige hydrologische Gutachten von Wasserkraft-Spezialisten zurückgegriffen, die speziell für die Standorte der Investitionsobjekte des HydropowerINVEST III und HydropowerINVEST IV erstellt worden sind. Diese Gutachten dienten sowohl zur Ermittlung eines
adäquaten Kaufpreises als auch zur Erstellung der Prognoserechnung über die Laufzeit des Fonds hinweg. Die Möglichkeit einer Wasserknappheit wurde grundsätzlich in den Prospektprognosen der Fonds berücksichtigt, die Trockenheit im Jahr 2014 war jedoch außergewöhnlich hinsichtlich des Länge und auch die Folge aus Frost, wenig Schneefall und anschließender Trockenheit. Ein solches Szenario kann grundsätzlich nicht in einem Prospekt als Basisannahme unterstellt werden, da solche Ereignisse ausgesprochen selten auftreten.

• Wie sieht das Asset Management den Einfluss der Politik des nahezu autokratischen Präsidenten der Türkei für die Investitionsobjekte?

Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Beurteilung einer Investition die gegebenen Rahmenbedingungen. Hierzu gehört natürlich auch die Stabilität des politischen und wirtschaftlichen Systems. Allerdings beschränken wir uns bei unserer Einschätzung auf Faktoren, die wir zum einen auf Basis unserer Fachexpertise beurteilen können und die zum anderen Einfluss auf die Rentabilität und Sicherheit unseres Investments haben. Die Fondsgesellschaften haben zudem zur Absicherung der Investitionen entsprechende Investitionsgarantien des Bundes beantragt und erhalten. Damit sind die Investitionen der Anleger abgesichert.