Bonn, 09. Juni 2016 – Das ForestFinance-Produkt GreenAcacia verfügt über einen Verkaufsprospekt nach den Vorgaben des Kleinanlegerschutzgesetzes.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft seit Jahresbeginn zahlreiche Anbieter von Direktinvestmentangeboten darauf, ob diese unter den Anwendungsbereich des seit 01. Januar 2016 geltenden Kleinanlegerschutzgesetzes fallen. Hintergrund war der Wunsch des Gesetzgebers, Verbraucher auch am „Grauen Kapitalmarkt“ weitgehender zu schützen und für größere Transparenz der Investmentangebote zu sorgen. Auch ForestFinance wurde aufgefordert für seine Angebote entsprechendes Prospektmaterial vorzuhalten. GreenAcacia ist das erste Produkt aus dem Hause ForestFinance und am Markt der Walddirektinvestments mit einem Verkaufsprospekt nach Kleinanlegerschutzgesetz. GreenAcacia ist ein Direktinvestment in eine bereits aufgeforstete Plantage aus Acacia-mangium-Bäumen in Kolumbien. Da die Plantagen mittelfristig in einen biodiversen Mischwald rückverwandelt werden, schafft das Projekt zudem neuen Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen.
Quelle: Forest Finance